Allgemeine Informationen
Wie Sie vielleicht aus eigener Erfahrung wissen, ist dicht besiedelter Raum in und um Wien durch den Flugbetrieb des Flughafens Wien Schwechat / Vienna International Airport erheblich betroffen und belastet.
Der Flughafen Wien wurde schon in den vergangenen Jahrzehnten massiv ausgebaut. Dadurch kam es zu einer Vervielfachung der Flugbewegungen. Nun soll der Flughafen noch um eine dritte Piste erweitert werden. Zweck der geplanten weiteren Ausbauten sind weitere Kapazitätssteigerungen.
Viele Anrainer im Raum Wien / Wien-Umgebung empfinden den stetig steigenden Fluglärm und die Schadstoffbelastung schon jetzt als Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Es besteht aber auch Grund zur Sorge, dass Liegenschaften in den durch Flugrouten stark betroffenen Gebieten erheblich entwertet wurden und/oder noch weitere an Wert verlieren werden.
Unter Immobilien-Experten ist unstrittig, dass regelmäßige Überflüge negative Auswirkungen auf den Wert von Liegenschaft haben können. Dies zeigt sich auch an ähnlichen Problemen / Streitigkeiten bei anderen nationalen und internationalen Flughäfen: So mussten etwa für fluglärmbedingte Grundentwertungen im Raum Zürich/Schweiz bereits hohe Entschädigungszahlungen geleistet werden.
Nach internationalen Studien kann (Flug-)Lärm jedenfalls Gesundheitsschäden verursachen (Herz-/Kreislauferkrankungen, Schlafstörungen, Depressionen, etc). Neue Studien belegen, dass Treibstoffrückstände und Abgase in Form von Feinstaubpartikeln Krebs verursachen kšnnen. Kerosin (ein bei Flugzeugen üblicher Diesel-Kraftstoff) wurde von der WHO erst im Jahr 2012 auf die Liste der karzinogenen Substanzen gesetzt und steht bei Langzeitexposition auf einer Stufe mit Asbest oder Senfgas.
Für viele Betroffene stellt sich daher die Frage, weshalb bei An- und Abflügen zum bzw. vom Flughafen Wien weiterhin dicht besiedeltes Gebiet überflogen werden muss, oder ob dies untersagt werden kann, bzw. wer für schon eingetretene oder noch drohende Schäden allenfalls haftet.
Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang die Musterverfahren (vgl. Presse & Medienecho) und plant nun eine Sammelklage (Gruppenintervention), um im Rahmen rechtlich sinnvoll erscheinenden und wirtschaftlich vernünftiger Möglichkeiten gerichtlich gegen alle potentiell Haftenden vorzugehen.