Bankaufsichtsrecht

Der Umfang des Bankaufsichtsrechts ist in den letzten zehn Jahren geradezu explodiert. Es handelt sich auch um eine äußerst komplexe Rechtsmaterie. Mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist zudem ein weiterer wichtiger Player, die Europäische Zentralbank, hinzugekommen, die bei bankaufsichtsrechtlichen Fragen mitzuberücksichtigen ist.

Wir verfügen über langjährige Expertise im Bankrecht und beraten Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, betriebliche Vorsorgekassen, Zahlungs- und E-Geldinstitute in sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragen. Wir haben schon zahlreiche Institute in Verfahren mit der FMA bzw. der EZB und dem SRB vertreten. 

Unsere Leistungen

  • Konzessionsfragen und -verfahren
  • Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen
  • Outsourcing
  • Entwicklung und rechtliche Beurteilung neuer Bankprodukte und Finanzinstrumente
  • Cross-Border-Bankgeschäfte, Inbound und Outbound
  • Compliance-Anforderungen und Beurteilung von Einzelfällen, insbesondere Erstellung von Rechtsgutachten
  • Vertretung in FMA-Verfahren und Verwaltungsstrafverfahren (FMA, OeNB, BVwG, VwGH, VfGH)

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    Vorbereitung von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsvorsitzende für Finanzinstitute für Fit & Proper-Prüfungen bei der FMA bzw. EZB
  • Fragen zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Board, SRB) sowie zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) sowie Vertretung in diesbezüglichen Verfahren, z.B. betreffend Kostenbeiträge zum SRF

 

 

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