Kapitalmarktrecht

Wir beraten nationale und internationale Emittenten - von Start-Ups über KMUs bis zu Konzernen - bei Kapitalaufnahmen, ebenso Investmentunternehmen sowie Anleger und Investoren in allen Fragen des Kapitalmarktrechts. 

Unsere Leistungen

Wir vertreten unsere Mandanten etwa bei Börsengängen, Übernahmen, Kapitalerhöhungen oder Anleihenemissionen. Wir betreuen auch börsennotierte Gesellschaften bei Fragen der Ad-hoc Publizität, Berichtspflichten sowie Corporate Governance, Marktverhalten und Insiderhandel sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Im Kapitalmarktrecht beraten wir Banken und andere Emittenten auch bei Fragen der Prospektpflicht bzw. bei Privatplatzierungen sowie der Dokumentation von Anleihen und Debt Issuance Programmen. Zu unserem Tätigkeitsbereich zählt hier insbesondere die Erstellung von Kapitalmarkt- und Börsenzulassungsprospekten.

Crowdfunding bzw. Crowdinvesting

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt im Bereich des Kapitalmarktrechts ist das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG bzw. Crowdfunding-Gesetz). Hier helfen wir Ihnen bei der Wahl des besten Kapitalinstruments und bereiten die notwendige Dokumentation sowie Investmentverträge vor. Wir prüfen für Sie auch notwendige Informationsblätter nach dem AltFG.

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