Neues Korruptionsstrafrecht
25. 1. 2013 - Seit 1. Jänner 2013 gilt ein strengeres Korruptionsstrafrecht. Es wurde beispielsweise der Begriff "Amtsträger" ausgeweitet. Beim "Anfüttern" wurde eine ausdrückliche Strafbarkeitsschwelle im Gesetz verankert.
Das Bundesministerium für Justiz hat nun eine Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 veröffentlicht. Darin werden die Grundbegriffe des neuen Korruptionsstrafrechts kurz und prägnant, auch anhand von Beispielen, dargestellt. Die Fibel bietet für die Praxis eine gute Orientierung und steht der Öffentlichkeit unter folgendem Downloadlink zur Verfügung (hier klicken).
Die Darstellungen geben die Rechtsansicht des Justizministeriums wieder. Diese sind jedoch für die unabhängigen Gerichte nicht bindend. Wenn Sie tiefergehende Fragen zum neuen Korruptionsstrafrecht haben, etwa zur Erstellung interner Compliance-Richtlinien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger und Dr. Thomas Fritzsche