Fluglärm: OGH bestätigt Haftung für Unterlassung einer UVP

Gute Nachricht für alle Fluglärm-Betroffenen / Interessenten der von unserer Kanzlei vorbereiteten Sammelklage:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat unserer Revision im Musterverfahren Folge gegeben und ausgesprochen, dass die Rechtsträger (Bund, Land NÖ) für Wertminderungen von Liegenschaften oder Gesundheitsschäden haften, die nachweislich aus der Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten des Flughafens Wien Schwechat resultieren.

Wenn der Amtshaftungsanspruch aus der unterlassenen UVP mehrerer aufeinander folgender Ausbauprojekte (hier: Ausbau des Flughafens Wien) abgeleitet wird, ist nach Ansicht des OGH außerdem von wiederholten schädigenden Handlungen auszugehen, weshalb gesonderte Verjährungsfristen ab dem jeweiligen Bekanntwerden eines Schadens laufen. Aus diesem Grund wurde auch die vom Erstgericht seinerzeit gefällte Entscheidung im Musterprozess, wonach die dort geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt seien, nun zur Gänze aufgehoben.

Die Pressemitteilung des OGH selbst finden Sie unter diesem Link.

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    Nibelungengasse 11/4

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  • office(a)pfr.at

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