Bankensanierung und -reorganisation

Am 25. Februar 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen einen Gesetzesvorschlag für ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) veröffentlicht, mit dem österreichische Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen verpflichtet werden. Weiters sieht der Gesetzesentwurf die Einführung von Frühinterventionsmaßnahmen vor, mit denen die FMA wirtschaftliche Schieflagen von Kreditinstituten durch ein frühzeitiges Eingreifen verhindern soll. Dadurch soll auch die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz öffentlicher Mittel für etwaige Bankenrettungen reduziert werden.

Der Vorschlag orientiert sich am derzeit diskutierten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen vom 12. 06. 2012, KOM(2012) 280 endgültig. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelung für die Abwicklung von Kreditinstituten bleibt im Begutachtungsentwurf unberücksichtigt. Dieser Aspekt soll – aus Gründen der Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Kreditinstitute – erst im Zuge der EU-Richtlinienumsetzung im österreichischen Recht vorgesehen werden.

Den Begutachtungsentwurf finden Sie hier. In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift für Finanzmarktrecht erscheint zu diesem Thema ein Artikel von Dr. Bernd Fletzberger.

Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger

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