Rücktrittsrecht bei Kauf über ebay

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Wenn ein Verbraucher im Rahmen einer „Versteigerung“ auf eBay einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer schließt, kann er nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, er kann binnen sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Frist beginnt mit dem Einlangen der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung zu laufen. Sie verlängert sich auf drei Monate, wenn der Unternehmer bestimmte Informationspflichten, insbesondere in Bezug auf das Bestehen des Rücktrittsrechts, nicht erfüllt hat.

Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher auf eBay bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Pkw „ersteigert“, dann aber die Übernahme des Fahrzeugs wegen angeblicher Mängel verweigert. Sein unverzüglich erklärter Rücktritt war nach § 5e KSchG wirksam, ohne dass zu prüfen gewesen wäre, ob das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft war. Aus diesem Grund wies der Oberste Gerichtshof die Klage des Händlers auf Zahlung des Kaufpreises ab.

OGH vom 15.1.2013, 4 Ob 204/12x

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