Delegierte Verordnung zur BRRD betreffend Sanierungs- und Abwicklungspläne veröffentlicht
Heute, am 8. Juli 2016, wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075 betreffend die Inhalte von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, die die Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ("BRRD") ergänzt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Delegierte Verordnung regelt
- den Inhalt von Sanierungsplänen, Abwicklungsplänen und Gruppenabwicklungsplänen,
- die Mindestkriterien, anhand deren die zuständige Behörde Sanierungs- und Gruppensanierungspläne zu bewerten hat,
- die Voraussetzungen für gruppeninterne finanzielle Unterstützung,
- die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Bewerter,
- die vertragliche Anerkennung von Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen,
- die Verfahren und Inhalte von Mitteilungen und Aussetzungsbekanntmachungen und
- die konkrete Arbeitsweise der Abwicklungskollegien.
Die Delegierte Verordnung tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung, also am 28. Juli 2016, in Kraft.
Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger