Delegierte Verordnung zur BRRD betreffend Sanierungs- und Abwicklungspläne veröffentlicht

Heute, am 8. Juli 2016, wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075 betreffend die Inhalte von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, die die Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ("BRRD") ergänzt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung regelt

  • den Inhalt von Sanierungsplänen, Abwicklungsplänen und Gruppenabwicklungsplänen,
  • die Mindestkriterien, anhand deren die zuständige Behörde Sanierungs- und Gruppensanierungspläne zu bewerten hat,
  • die Voraussetzungen für gruppeninterne finanzielle Unterstützung,
  • die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Bewerter,
  • die vertragliche Anerkennung von Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen, 
  • die Verfahren und Inhalte von Mitteilungen und Aussetzungsbekanntmachungen und
  • die konkrete Arbeitsweise der Abwicklungskollegien.

Die Delegierte Verordnung tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung, also am 28. Juli 2016, in Kraft.

Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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