Register für wirtschaftliche Eigentümer

register für wirtschaftliche eigentümer

Kürzlich wurde das so genannte Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) beschlossen. Das WiEReG führt ein in Österreich neues Register ein, in das die Daten wirtschaftlicher Eigentümer juristischer Personen einzutragen sind. Zu diesem Zweck werden juristische Personen verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu eruieren und dem neuen „Register für wirtschaftliche Eigentümer“ bzw. „Wirtschaftliches Eigentümerregister“ zu melden.

Hier erfahren Sie, wer betroffen ist, was zu tun ist, welche Daten und wie zu melden sind, ab wann die Verpflichtungen gelten, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen und wie wir Ihnen helfen können.

Wer ist betroffen?

Die Meldeverpflichtung trifft grundsätzlich alle Personen- und Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich (OG, KG, GmbH, AG), aber auch Privatstiftungen, Genossenschaften sowie gemeinnützige Vereine. Die Meldeverpflichtung gilt aber sogar für ausländische Trusts bzw. trustähnliche Strukturen, die im Inland verwaltet werden. Insgesamt werden ca. 350.000 Rechtsträger in das Register eingetragen werden.

Was ist zu tun?

Die Rechtsträger haben ihre wirtschaftlichen Eigentümer an die Statistik Austria zu melden, die das Register der wirtschaftlichen Eigentümer führt. Die Meldepflicht trifft die Rechtsträger aber nicht nur einmalig. Die Daten sind nämlich zumindest jährlich zu überprüfen. Änderungen sind binnen vier Wochen nach Kenntnis bekannt zu geben.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind im Wesentlichen nur solche Daten, die bereits aus dem Firmenbuch, dem Vereinsregister und dem Ergänzungsregister für sonstige Betroffene hervorgehen. Dies wäre etwa der Fall, wenn ausschließlich natürliche Personen an einer GmbH beteiligt sind. Diese sind nämlich bereits im Firmenbuch ersichtlich, das in das Register für wirtschaftliche Eigentümer eingebunden ist. Weiters sind Personengesellschaften ausgenommen, bei denen ausschließlich natürliche Personen unbeschränkt haftende Gesellschafter sind.

Damit die Rechtsträger ihrer Meldeverpflichtung nachkommen können, müssen sie zuerst die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer feststellen und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Identität ergreifen, so dass sie davon überzeugt sind zu wissen, wer ihr wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dies erfordert auch angemessene Maßnahmen, um die Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen, was vor allem bei komplexeren Eigentümerketten relevant ist. Um den Rechtsträgern bzw. ihren Vertretern die Erfüllung dieser Verpflichtung zu erleichtern, sind die wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet, die erforderlichen Dokumente und Informationen an den Rechtsträger zu übermitteln.

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten nur die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Dazu gehört jeder, der direkt zu mehr als 25% am Rechtsträger beteiligt ist.

Wirtschaftliches Eigentum liegt aber auch vor, wenn ein oder mehrere Rechtsträger über 25% an der betreffenden österreichischen Gesellschaft halten (zB Muttergesellschaft) und eine natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf jenen (übergeordneten) Rechtsträger ausübt. Die Ausübung von „Kontrolle“ wird bei einer Beteiligung von mehr als 50% angenommen. Zu bedenken ist, dass Kontrolle auch über eine mehrstöckige Konzernstruktur ausgeübt werden kann.

Ist kein wirtschaftlicher Eigentümer feststellbar, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene des Rechtsträgers (Geschäftsführer, Vorstand) als wirtschaftliche Eigentümer.

Welche Daten unterstehen der Meldung?

Dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer sind Vor- und Zuname der wirtschaftlichen Eigentümer, ihr Wohnsitz, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Staatsbürgerschaft zu melden. Außerdem sind die Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses für jeden wirtschaftlichen Eigentümer gegenüber dem Register anzugeben.

Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der Rechtsträger eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümers an die Registerbehörde zu übermitteln.

Wie muss an die Registerbehörde gemeldet werden?

Die Meldungen können ausschließlich auf elektronischem Weg über das Unternehmensserviceportal („USP“, www.usp.gv.at) erfolgen. Neben dem Rechtsträger selbst können auch berufsmäßige Parteienvertreter die Meldung durchführen.

Ab wann ist zu melden in Österreich?

Meldungen der Rechtsträger an das Register wirtschaftliche Eigentümer werden ab dem 15. Jänner 2018 möglich sein. Sie müssen spätestens bis zum 1. Juni 2018 abgegeben werden. Bei ab Mai 2018 neu gegründeten Rechtsträgern müssen die wirtschaftlichen Eigentümer spätestens binnen 4 Wochen ab Eintragung ins Firmenbuch gemeldet werden.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtbefolgung?

Sollte ein Rechtsträger die verpflichtenden Meldungen unterlassen oder unrichtige Daten übermitteln, macht er sich eines Finanzvergehens strafbar. Es drohen dann Geldstrafen bis zu EUR 200.000,-.

Wie können wir Ihnen helfen beim Register für wirtschaftliche Eigentümer?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, wer bei Ihrem Rechtsträger als wirtschaftlicher Eigentümer gilt. Wir beraten Sie auch gerne, welche konkreten Daten und Unterlagen von den wirtschaftlichen Eigentümern anzufordern sind. Als Rechtsanwälte sind wir berechtigt und übernehmen es auch gerne für Sie, die erforderlichen Meldungen beim Registeramt vorzunehmen.

Weiters stehen wir gerne zur Verfügung, um einzelfallbezogene Spezialfragen zu beantworten, etwa was die Anwendbarkeit von Ausnahmen angeht. So sind beispielsweise bei Privatstiftungen nur Stifter, Mitglieder des Stiftungsvorstands sowie Begünstigte zu melden, die mehr als EUR 1.000,- an Zuwendungen erhalten. Vereine sind von der Meldepflicht befreit, wenn keine andere natürliche Person als die organschaftlichen Vertreter direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung des Vereins ausübt.

Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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