Neue schwarze Liste (Hochrisikoländer)

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Am 13. Februar 2019 hat die EU-Kommission eine neue Liste über 23 Hochrisikoländer vorgelegt. Bisher waren es "nur" 16 Länder, die laut EU derart große Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, dass sie auf der so genannten "schwarzen Liste" gelandet sind.

Die neue Liste der Hochrisikoländer muss von den Verpflichteten, insbesondere Kreditinstituten, erst nach In-Kraft-Treten berücksichtigt werden. Dazu muss die Verordnung zunächst von Rat und EU-Parlament beschlossen werden. Dies ist indes fraglich. Mehrere Mitgliedstaaten haben nämlich bereits Bedenken geäußert.

Die neue "schwarze Liste"

Die neue Liste der Hochrisikoländer umfasst Afghanistan, Amerikanisch-Samoa, Äthiopien, Bahamas, Botswana, Ghana, Guam, Iran, Irak, Jemen, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Panama, Pakistan, Puerto Rico, Samoa, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Syrien, Trinidad und Tobago, Tunesien sowie die US-amerikanischen Jungferninseln.

Die zuständige Kommissarin Věra Jourová erklärte dazu, dass wir zwar die weltweit strengsten Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche haben, aber auch sicherstellen müssen, dass schmutziges Geld aus anderen Ländern nicht in unser Finanzsystem gelangt. Die organisierte Kriminalität und der Terrorismus leben von schmutzigem Geld. Sie fordere daher die die aufgelisteten Länder auf, ihre Mängel rasch zu beheben.

Die Kommission sei auch bereit, mit diesen Ländern eng zusammenzuarbeiten, um diese Mängel im gemeinsamen Interesse abzustellen.

Die neue Methodologie

Im Juni 2018 veröffentlichte die Kommission, basierend auf der 5. Geldwäscherichtlinie, eine neue Methodologie zur Identifizierung von Hochrisikodrittländern. Darin wurden laut Kommission die Kriterien, Meilensteine und Folgemaßnahmen festgelegt, um sicherzustellen, dass die Länder objektiv, fair und transparent bewertet werden.

Die Kommission hat über 200 Jurisdiktionen in zwei Gruppen unterteilt, "Priority 1 Countries" und "Priority 2 Countries".

In der ersten Kategorie wurden bis Ende 2018 insgesamt 54 Länder analysiert. Als Ergebnis wurden die 23 vorgenannten Gebiete als Hochrisikoländer identifiziert.

Die zweite Gruppe an Drittländern soll von 2019 bis 2025 analyisert werden.

Abweichung von FATF-Liste

Erstaunlich ist, dass die EU-Komission mit der neuen Liste über Hochrisikoländer deutlich weiter geht als die FATF, die Financial Action Task Force, die als internationaler Standardsetter im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gilt.

Reaktionen

Wenig überraschend gab es von mehreren Seiten Kritik am Vorgehen der EU-Kommission.

So sind die USA sauer, weil die mit den USA assoziierte Gebiete Samoa, Guam, Puerto Rico und die US-Jungferninseln auf der Liste genannt sind. Auch Saudi-Arabien ist über die Einbeziehung ihres Landes in die schwarze Liste verägert.

Für die weitere Vorgehensweise scheint jedoch schwerwiegender zu sein, dass auch mehrere EU-Mitgliedstaaten Bedenken gegen den Umfang der Liste angemeldet haben, etwa Frankreich, die Niederlande, Italien, Spanien und auch Deutschland. Auch das Noch-EU-Mitglied Großbritannien ist dagegen.

Next steps

Die Kommission hat die neue schwarze Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Diese wurde nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung innerhalb eines Monats (mit der Möglichkeit einer einmonatigen Verlängerung) vorgelegt. Unter der Voraussetzung, dass Rat und Parlament den Vorschlag verabschieden, wird die delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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