Österreich vor dem EGMR verurteilt

PFR Rechtsanwälte erwirkte für Salzburger Landwirte die Ablöse von Holz- und Streubezugsrechten (Einforstungsrechten) in Grund und Boden. Nach einem mehr als 25 Jahre dauernden Rechtsstreit und nach mehrfacher Anrufung der Höchstgerichte öffentlichen Rechts stimmen die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) einer Abtretung von Abfindungsflächen im Rahmen eines Parteinübereinkommens zu. Aufgrund einer erhobenen Grundrechtsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird die Republik Österreich im vorliegenden Fall auch wegen Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren gem Art 6 Abs 1 EMRK (überlange Verfahrensdauer) verurteilt. Die (englischsprachige) Entscheidung des EGMR ist hier online abrufbar.

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