Gold keine mündelsichere Anlage

Gold erlebt seit Ausbruch der Finanzkrise einen Höhenflug. Für viele ist klar: Gold ist ein sicherer "Anlagehafen". Nun hat der Oberste Gerichtshof jedoch in einer aktuellen Entscheidung (7 Ob 29/10f) ausgesprochen, dass Goldbarren und –münzen wegen des spekulativen Charakters nicht als mündelsicher zu qualifizieren sind.

Mündelgeld folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass Sicherheit vor Ertrag geht. Für die Genehmigung der Veranlagung in einer anderen Weise als in Mündelgeldsparbüchern, bestimmten Wertpapieren, hypothekenbesicherten Darlehen oder Liegenschaften ist maßgeblich, ob die Anlage nach den Umständen des Einzelfalls den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht, das heißt ob ein Fachmann auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung sein Geld mit der Veranlagungsstrategie Sicherheit vor Ertrag in dieser Weise veranlagen würde. Dies ist nach Ansicht des OGH bei Gold nicht (mehr) der Fall. Früher möge es als klassisches Veranlagungsmittel bezeichnet worden sein, durch die Entwicklung der letzten Jahre sei dies jedoch fraglich geworden. Gerade die wirtschaftliche Entwicklung des letzten Jahres habe nach Ansicht des Höchstgerichts gezeigt, dass eine spekulative Anlage von Geld zu großen finanziellen Nachteilen führen könne. Gold sei letztlich nichts anderes als eine Anlage mit spekulativem Wert.

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