Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Das Justizministerium hat zuletzt einen für private Versicherer, Vermittler und Versicherungsnehmer (VN) sehr bedeutsamen Entwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) präsentiert. Die Novelle verfolgt drei zentrale Anliegen:

  • Die Bedingungen, unter denen private Versicherungsunternehmen personenbezogene Gesundheitsdaten ermitteln dürfen, sollen genauer spezifiziert werden.
  • Die Möglichkeit elektronischer Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
  • Verschiedene Aspekte des Rücktrittsrechts für Versicherungsnehmer sollen einer neuen Regelung unterzogen werden. 

Der Entwurf birgt einiges an Diskussionsstoff, geht es unter anderem um die heikle Frage, welche personenbezogenen Gesundheitsdaten Krankenanstalten und andere Gesundheitsdienstleister Versicherungsunternehmen zukünftig übermitteln dürfen. Das Gesetz soll im Herbst 2010 beschlossen werden und voraussichtlich am 1.1.2011 in Kraft treten. In der Folge möchte ich Ihnen die geplanten Änderungen kurz skizzieren.

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