Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zur UVP-Richtlinie

Auf Anregung unseres Partners RA Dr. Wolfram Proksch hat der Oberste Gerichtshof dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie (UVP-Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im zugrundeliegenden Verfahren gegen die Republik Österreich und das Land NÖ  haben wir in einem Musterprozess für eine Anrainerin des Flughafens Wien-Schwechat Schadenersatzansprüche wegen fluglärmbedingter Wertminderung der Liegenschaft geltend gemacht. Weiters wurden Feststellungsanspüche wegen drohender Gesundheitsschäden gestellt. Die Amts- und Staatshaftungsklage wurde ua auch auf die mangelhaft Umsetzung der UVP-Richtlinie in österreichisches Recht und Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die erfolgten Ausbauten des Flughafens in den letzten Jahren gestützt. PFR wurde im Auftrag eines Vereins von Fluglärmgegnern (www.fluglaerm.at) aktiv.

Den Vorlagebeschluss des OGH finden Sie unter folgendem Link.

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  • 1010 Wien,
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Kontakt

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  • office(a)pfr.at

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