Neues Bankinsolvenzrecht
10. 11. 2012 - Bei einer Klausur am 8. November 2012 hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, bis Ende 2012 einen Entwurf für ein „Bankenrestrukturierungs- und -interventionsgesetz“ vorzulegen. Demnach soll die FMA künftig bei Bankenproblemen früher einschreiten und stärker intervenieren dürfen, um eine Insolvenz abzuwenden. Weiters sollen künftig schon in guten Zeiten Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellt werden, aus denen hervorgeht, wie sich das Institut bei finanziellen Problemen sanieren will bzw. wie im Insolvenzfall eine geordnete Abwicklung funktionieren könnte.
Schließlich sollen zusätzliche Abwicklungsinstrumente eingeführt werden, um der Aufsichtsbehörde eine Liquidation mit geringstmöglichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmartkstabilität er ermöglichen. Nach derzeitigem Informationsstand soll das Gesetz ausnahmslos für alle Kreditinstitute, und nicht bloß systemrelevante, gelten.
Das neue Gesetz soll sich am derzeit vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen orientieren. Zu diesem Richtlinienentwurf erscheint in der Dezemberausgabe der Zeitschrift für Finanzmarktrecht eine rechtliche Analyse von Dr. Bernd Fletzberger.
Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger