Verschärfung der Geldwäscheaufsicht

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Im Herbst 2018 hat die Europäische Kommission neue Maßnahmen vorgeschlagen, um die Aufsicht über EU-Finanzinstitute in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken (hier der Link zum Wortlaut des Vorschlags). Dies nur knapp drei Monate nach Veröffentlichung der 5. Geldwäscherichtlinie.

Bereits am 21. März 2019 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten politisch über eine Reform der europäischen Aufsicht geeinigt, die auch das Geldwäsche-Maßnahmenpaket beinhaltet (hier direkt zur Presseaussendung).

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das Gesetzespaket.

Vorallem Compliance-Verantwortliche von Finanzinstituten, die für die Einhaltung der Geldwäschevorschriften zuständig sind, sollten die Entwicklungen in diesem Legislativvorschlag in den nächsten Monaten genau verfolgen.

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Was sieht der Kommissionsvorschlag vor?

Der Kommissionsvorschlag sieht eine Reihe gezielter Änderungen an den bestehenden Rechtsvorschriften über die Aufsicht und den Regulierungsrahmen der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) vor. Damit ist dieser auch Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Einhaltung von Geldwäschevorschriften.

Die Kommission beabsichtigt damit, der EBA ein ausdrücklicheres und umfassenderes Mandat zu erteilen. Damit soll sichergestellt werden, dass Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im EU-Finanzsystem wirksam und konsequent in die Aufsichtsstrategien und -praktiken aller zuständigen Behörden einbezogen werden. Zudem sollen dadurch die Europäische Banken- und Kapitalmarktunion vervollständigt werden.

Hintergrund der Verschärfung der Geldwäscheaufsicht

Ausgangspunkt für die Initiative der Kommission waren Befürchtungen, dass aufgrund der jüngsten Geldwäschefälle in europäischen Banken die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche in der EU nicht immer wirksam überwacht und durchgesetzt werden. Gemeint sind dabei laut Kommission die erheblichen Verstöße gegen Geldwäschevorschriften bei Instituten wie ING und Danske Bank.

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht einer von der Kommission eingesetzten Sonderarbeitsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche wurde ebenfalls eindringlich empfohlen, die Aufsicht über die Geldwäsche zu verbessern. Der Kommissionsvorschlag folgt diesem Bericht in beträchtlichen Teilen.

Die wichtigsten Inhalte des Kommissionsvorschlags

Das EBA-Mandat soll in sechs Punkten gestärkt werden:

  • Es soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen Geldwäschebestimmungen lückenlos geprüft werden, indem die EBA ermächtigt wird, nationale Aufsichtsbehörden aufzufordern, mögliche Verstöße zu untersuchen sowie gezielte Maßnahmen (etwa Sanktionen) in Erwägung zu ziehen;
  • Sicherstellung, dass nationale Aufsichtsbehörden die EU-Vorschriften einhalten und ordnungsgemäß mit aufsichtsrechtlichen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, einschließlich als letzte Möglichkeit, wenn die nationalen Behörden nicht handeln, die EBA Entscheidungen direkt an einzelne Institute zu richten kann;
  • die Qualität der Aufsicht soll durch gemeinsame Standards, regelmäßige Überprüfungen der nationalen Aufsichtsbehörden und Risikoanalysen verbessert werden;
  • Informationen über die Risiken und Trends bei der Bekämpfung von Geldwäsche sollen gesammelt und der Austausch solcher Informationen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden gefördert werden (Datenzentren);
  • die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern bei grenzüberschreitenden Fällen soll verbessert werden; und
  • ein neuer ständiger Ausschuss, der nationale Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche zusammenführt, soll eingerichtet werden.

Innerhalb der EBA soll ein Komitee eingerichtet werden, welches Entscheidungen in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbereiten wird. Das Komitee wird sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden und Vertretern der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) zusammensetzen.

Next steps

Die Kommission hat im März 2019 begrüßt, dass sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Grundsätze der europäischen Aufsichtsreform – einschließlich der Bekämpfung der Geldwäsche – geeinigt haben. Auf diese politische Einigung folgen fachliche Arbeiten zur Festlegung des endgültigen Wortlauts der Reform. Wir rechnen damit, dass diese noch vor der EU-Wahl im Mai 2019 abgeschlossen werden sollen.

Unklar ist allerdings, ob die EBA überhaupt in der Lage ist, die zusätzlichen Aufgaben kurzfristig zu erfüllen. Selbst die von der Kommission eingesetzte Sonderarbeitsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche räumt ein, dass es der EBA an Personal fehlt, um die zusätzlichen Aufgaben auszuführen. Angesichts der Tatsache, dass die EBA wegen des Brexits ihren Sitz von London nach Paris verlegen wird, ist es wahrscheinlich, dass dieses Problem nur mittel- oder langfristig zu lösen ist.

Weitere Pläne zur Entwicklung des Geldwäscherechts

Die Kommission weist darauf hin, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt plant, die Geldwäscherichtlinie in eine Verordnung umzuwandeln und eine einzige EU-Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung der Geldwäschevorschriften zuständig sein soll, einzurichten.  

Ihr Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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