Facebook, Staat und Privacy

12.1.2012 - Unser Partner RA Dr. Wolfram Proksch hält am 17. und 19. Jänner 2012 im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der österreichischen Computergesellschaft (OCG) Impulsreferate zum Thema “Das Recht auf Privatsphäre – ein unverzichtbares Freiheitsrecht in einer demokratischen Gesellschaft”.

Dabei stellt er zunächst kurz die Entstehungsgeschichte des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre dar, anschließend erklärt er Wesen und Kern dieses Menschenrechts. Darauf aufbauend wird die Entwicklung der letzten Jahre, die einen Trend zur "Filettierung" dieses Grundrechts bzw zu immer massiveren staatlichen und privaten Eingriffen aufweist, im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des EGMR und des EuGH beleuchtet und beurteilt.

Nähere Informationen zum Podium und zu den Inhalten der Veranstaltung finden Sie auf folgendem Web-Portal, wo  auch sämtliche Präsentationen abrufbar sein werden: http://www.ocg.at/horizonte/index.html

Digitales Hausrecht - rechtliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung

Unser Partner, RA Dr. Wolfram Proksch, hält am 8. September 2011 im Rahmen einer Veranstaltung der OCG (Österreichische Computergesellschaft) einen Vortrag zum Thema “Digitales Hausrecht – rechtliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Eingriffe in die Privatsphäre”. Die Veranstaltung der OCG ist in die internationale Konferenz EDEM eingebettet.

Nähere Informationen zum Podium und zu den Inhalten der Veranstaltung finden Sie unter auf diesem Web-Portal, wo ab Montag, dem 12.9.2011 auch sämtliche Präsentationen abrufbar sein werden.

Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zur UVP-Richtlinie

Auf Anregung unseres Partners RA Dr. Wolfram Proksch hat der Oberste Gerichtshof dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie (UVP-Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im zugrundeliegenden Verfahren gegen die Republik Österreich und das Land NÖ  haben wir in einem Musterprozess für eine Anrainerin des Flughafens Wien-Schwechat Schadenersatzansprüche wegen fluglärmbedingter Wertminderung der Liegenschaft geltend gemacht. Weiters wurden Feststellungsanspüche wegen drohender Gesundheitsschäden gestellt. Die Amts- und Staatshaftungsklage wurde ua auch auf die mangelhaft Umsetzung der UVP-Richtlinie in österreichisches Recht und Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die erfolgten Ausbauten des Flughafens in den letzten Jahren gestützt. PFR wurde im Auftrag eines Vereins von Fluglärmgegnern (www.fluglaerm.at) aktiv.

Den Vorlagebeschluss des OGH finden Sie unter folgendem Link.

Dr. Bernd Fletzberger im Börsenkurier zu Solvency II

Wie Basel III den Banken bringt Solvency II den Versicherern schärfere, risiko-adjustiertere Eigenkapitalunterlegungspflichten. Neben Milliarden Euro zusätzlichen Kapitalbedarfs wird die persönliche Verantwortung der Führungsspitzen markant steigen. Wenn nämlich - wie mit Solvency II der Fall - die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungen detaillierter, restriktiver, weitergehender und komplexer werden, schlägt dies unmittelbar auf den aktienrechtlichen Sorgfaltsmaßstab an Versicherungsvorstände und -aufsichtsräte durch. Den gesamten Artikel können sie hier lesen.

Solvency II-Fachveranstaltung mit Dr. Fletzberger

Solvency II-Fachveranstaltung mit Dr. Fletzberger (31. Mai 2011)

PFR Rechtsanwälte, COR& FJA Austria und das Beratungshaus arithmetica luden zu einer Fachkonferenz mit dem Titel „Solvency II - Auswirkungen für Versicherungsunternehmen und deren Manager“ ins Schloß am Wilhelminenberg hoch über der Stadt Wien. Die teilnehmenden Vorstände von heimischen Versicherungs-Unternehmen konnten sich dabei nicht nur über konkrete Tatbestände, sondern auch die neue Haftungs-Problematik ab 2013 und deren Auswirkungen informieren.

Am Podium begrüßte der Wirtschafts-Journalist Ernst A. Swietly den Geschäftsführer von COR&FJA Austria, Klaus Hermetschläger, arithmetica-Boss Christoph Krischanitz und den Rechtsanwalt und Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR, Bernd Fletzberger, als Vortragende.

Fletzberger ging in seinem Vortrag auf Haftungsfragen für Versicherungs-Manager ein. Dabei durchleuchtete er die gesellschaftsrechtlichen Haftungen für den Vorstand und Aufsichtsrat nach innen als auch nach außen.„Eine wesentliche Verschärfung des Aufsichtsrechtes wird zu höheren gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten der Vorstände und Aufsichtsräte führen“, so Fletzberger. Höhere Sorgfaltspflichten bedeuten ein gesteigertes Haftungsrisiko, erklärte der Jurist vor allem am Beispiel Compliance. Während davon heute rein Themen wie Insiderhandel und Geldwäsche betroffen sind, wird Solvency II ab 1. Jänner 2013 eine umfassende Compliance-Organisation erfordern, die die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen überwachen muss. Allerdings sollten damit auch Rechtsnachteile für den Versicherer vermieden werden, so Fletzberger. Er räumte am Ende ein, dass Solvency II kommen wird. Und warnte nochmals, daß dies jeder Vorstand und Aufsichtsrat akzeptieren wird müssen, aber damit auch die Chance hat, für sich und sein Unternehmen die Vorteile herauszuholen und durch ein intensives Befassen mit dem Thema, auch eventuelle Nachteile vermieden werden können.

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

Follow us

Suche

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.