Medientransparenzgesetz
10. 8. 2012 - Am 1. Juli 2012 trat das Medientransparenzgesetz in Kraft. Über 4.600 Rechtsträger des öffentlichen Bereichs müssen ab diesem Zeitpunkt quartalsmäßig die KommAustria über Werbeaufträge informieren. Die Daten werden erstmals im Herbst 2012 offengelegt. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die Kontrolle der Medienarbeit der öffentlichen Hand durch Offenlegung zu bewerkstelligen. RA Fletzberger äußert Zweifel, dass Transparanz alleine, ohne Kombination mit entsprechenden Sanktionen, als Kontrollinstrument wirkt. Den gesamten Artikel können sie hier lesen.