Aktuelle Judikatur zum Familienzeitbonus

familienzeitbonus

Nach einer von PFR-Anwältin Mag. Katharina Hantig-Gröbl erstrittenen höchstgerichtlichen Entscheidung ist für die Gewährung des Familienzeitbonus keine exakte („taggenaue“) Deckung von Bezugsdauer und Freistellung erforderlich.

Die Erwerbstätigkeit muss nicht „unmittelbar“ (taggenau) nach Bezugsende bzw Ende der Familienzeit (wieder) ausgeübt werden, um Anspruch auf Familienzeitbonus zu haben.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu dieser für Eltern erfreulichen Entscheidung!

Verschärfung der Geldwäscheaufsicht

geldwaesche kommission

Im Herbst 2018 hat die Europäische Kommission neue Maßnahmen vorgeschlagen, um die Aufsicht über EU-Finanzinstitute in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken (hier der Link zum Wortlaut des Vorschlags). Dies nur knapp drei Monate nach Veröffentlichung der 5. Geldwäscherichtlinie.

Bereits am 21. März 2019 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten politisch über eine Reform der europäischen Aufsicht geeinigt, die auch das Geldwäsche-Maßnahmenpaket beinhaltet (hier direkt zur Presseaussendung).

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das Gesetzespaket.

PSD2 - Stand der EBA-Arbeiten

eba leitlinien regulierungsstandards

In der PSD2 wird die Europäische Bankenaufsicht (EBA) ermächtigt und beauftragt, einige technische Regulierungsstandards RTS) und Leitlinien (insgesamt 11) zu entwickeln, mit denen die Anforderungen der Richtlinie in folgenden Bereichen präzisiert werden sollen.

Hier fassen wir für Sie den Stand der Arbeiten der EBA (per 29. November 2018) zur Entwicklung der Regulierungsstandards und Leitlinien zusammen. Sind Dokumente final, haben wir das in der jeweiligen Überschrift mit (final) in grüner Schrift markiert.

Neue schwarze Liste (Hochrisikoländer)

schwarze liste hochrisikolaender

Am 13. Februar 2019 hat die EU-Kommission eine neue Liste über 23 Hochrisikoländer vorgelegt. Bisher waren es "nur" 16 Länder, die laut EU derart große Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, dass sie auf der so genannten "schwarzen Liste" gelandet sind.

Die neue Liste der Hochrisikoländer muss von den Verpflichteten, insbesondere Kreditinstituten, erst nach In-Kraft-Treten berücksichtigt werden. Dazu muss die Verordnung zunächst von Rat und EU-Parlament beschlossen werden. Dies ist indes fraglich. Mehrere Mitgliedstaaten haben nämlich bereits Bedenken geäußert.

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