Definition Zahlungskonto durch EuGH
Der EuGH hat entschieden, wann ein Online-Sparkonto nicht als Zahlungskonto erachtet werden kann, und wann daher die PSD1 nicht anwendbar ist. Wir denken, dass die Entscheidung auch auf PSD2-Sachverhalte anzuwenden ist.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Urteils und unsere Einschätzung, warum die Entscheidung für die Banken- und Zahlungswelt so relevant ist. Den Wortlaut finden Sie hier (C-191/17).
Update: In Entsprechung des EuGH-Urteils hat mittlerweile auch der OGH entschieden, dass ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto vorgenommen werden können, nicht unter den Begriff „Zahlungskonto“ fällt (OGH 27.11.208, 4 Ob 207/18x).