Konzessionsverfahren für Zahlungs- und E-Geldinstitute

konzessionsverfahren

Am 3. November 2016 hat EBA einen Konsultationsentwurf für Leitlinien veröffentlicht, in der jene Informationen spezifziert werden, die Zahlungsinstitute und E-Geldinstitute im Rahmen eines Konzessionsverfahrens künftig den zuständigen Aufsichtsbehörden nach dem PSD2-Regime übermitteln müssen. Die Leitlinien beinhalten auch die für die Registrierung als Kontoinformationsdienstleister notwendigen Informationen.

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

zweite zahlungsdiensterichtlinie

Nach längerem politischen Tauziehen haben sich Rat und EU-Parlament im Mai 2015 auf eine umfassende Änderung der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (gemeinhin unter der Abkürzung PSD2 bekannt) geeinigt. Damit soll auf die vielfältigen Entwicklungen im Bereich innovativer Zahlungsprodukte der letzten Jahre reagiert werden, va im Bereich Mobile und Online Payments. Zudem sollen Verbraucher besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung, zB strittigen Transaktionen, geschützt werden.

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