Konzessionsverfahren für Zahlungs- und E-Geldinstitute
Am 3. November 2016 hat EBA einen Konsultationsentwurf für Leitlinien veröffentlicht, in der jene Informationen spezifziert werden, die Zahlungsinstitute und E-Geldinstitute im Rahmen eines Konzessionsverfahrens künftig den zuständigen Aufsichtsbehörden nach dem PSD2-Regime übermitteln müssen. Die Leitlinien beinhalten auch die für die Registrierung als Kontoinformationsdienstleister notwendigen Informationen.