E-Geld- und Zahlungsdiensterecht

Die Bankenbranche ist im Umbruch. Die klassische Beratung in den Bankfilialen verschwindet zusehends, weil immer mehr Kunden ihre Bankgeschäfte im Internet erledigen wollen. Die Schließung von Filialen durch Kreditinstitute ist die Folge und Open Banking auf dem Vormarsch.

Zuletzt kam auch die Möglichkeit von Instant Payments hinzu.

Auf der anderen Seite drängen immer mehr FinTechs auf den Markt, bislang oftmals außerhalb des regulierten Bereichs. Auch wenn sich für diese mit der PSD2 viele rechtliche Fragen auftun, erlangen FinTechs künftig mehr Sicherheit bezüglich der Frage, ob sie eine Konzession benötigen und einer Beaufsichtigung unterliegen. Die laufenden Anforderungen werden besser planbar.

Die PSD2 war bis 18. Jänner 2018 umzusetzen, Regeln zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation im Rahmen des Open Banking gelten erst ab 14. September 2019. Die PSD2 stellt sowohl Banken als auch FinTechs, aber auch herkömmliche Telekommunikationsunternehmen vor zahlreiche rechtliche Herausforderungen.

Hier haben wir wichtige Infos zu zahlungsverkehrsrechtlichen Themen übersichtlich für Sie zusammengefasst. Im Fokus stehen Fragen rund um die PSD2 und ihre Umsetzung:

Unsere Leistungen im Zahlungsdiensterecht

Dr. Bernd Fletzberger hat sich bereits vor vielen Jahren auf das Zahlungsdiensterecht spezialisiert. Er berät Banken, FinTechs, Mobilfunkunternehmen, technische Dienstleister von Zahlungsdiensten, E-Geldemittenten, Zahlungsinstitute und Handelsunternehmen an der Schwelle zur Konzessionspflicht rechtlich und strategisch bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Unsere Leistungen zu zahlungsdienstrechtlichen Fragen umfassen insbesondere:

  • Durchführung von Konzessionsverfahren
  • rechtliche Ausgestaltung und aufsichtsrechtliche Einordnung von Zahlungs- und Prepaidprodukten
  • Vertragsgestaltung
  • laufende Beratung in allen aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs

Vorträge / Seminare

Dr. Bernd Fletzberger trägt laufend zum Zahlungsdiensterecht vor. Bei seinen Seminaren und Vorträgen können Sie sich über alle aktuellen zahlungsdienstrechtlichen Fragen informieren:

  • Am 26. September 2018 hielt Dr. Fletzberger auch einen Vortrag bei der traditionellen "Cashless Payments" in Mauerbauch. Die Unterlagen von Dr. Fletzberger übermitteln wir Ihnen auf Wunsch gerne.
  • Am 13. September 2018 hat Dr. Fletzberger am "Spezialtag ZaDiG 2018" vorgetragen. Wenn Sie Interesse an den Unterlagen von Dr. Fletzberger haben, schreiben Sie uns gerne.
  • Am 12. April 2018 trägt Dr. Fletzberger im Rahmen eines imh-Onlineseminars zu den aktuellen Entwicklungen rund um die PSD2 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 vor.
  • Am 28. September 2017 hat Dr. Bernd Fletzberger im Rahmen der cashless payments-Konferenz der imh in Wien zur PSD2 vorgetragen.
  • Am 21. April 2017 hat Dr. Fletzberger im Rahmen der Rechtsakademie der Universität Salzburg einen Vortrag zum neuen Zahlungsdiensterecht gehalten.
  • Am 30. März 2017 hat Dr. Fletzberger bei der IIR KURS 2017: Zahlungsverkehr zu offenen Fragen im Zusammenhang mit den EBA RTS zur Konkretisierung der PSD2 Stellung genommen. 

Aktuelle zahlungsdienstrechtliche Entscheidungen

Hier fassen wir Ihnen interessante zahlungsdienstrechtliche Entscheidungen zusammen:

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