Allgemeines Zivilrecht
Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch in “klassischen” allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsangelegenheiten zur Seite.
Vertragsrecht und Schadenersatzrecht
Wir beraten sie umfassend im Zusammenhang mit Vertragserrichtungen und vertragsvorbereitenden Vereinbarungen aller Art (insb Vorverträge) und vertreten sie kompetent im Zusammenhang mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Medizinrecht und Arzthaftung
Wir beraten Sie umfassend bei
- der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund ärztlicher Kunstfehler, Behandlungsfehler und bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht sowie
- der Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Wir beraten und vertreten zudem
- Ärzte und Hebammen bei der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sowie
- Ärzte bei der Errichtung von Verträgen, etwa für Ordinationsangestellte.
Ehe- und Familienrecht
Unsere umfassende Expertise bei Scheidungen sowie im Partnerschafts, Ehe- und Familienrecht finden Sie hier.
Erbrecht
Unser breites Beratungsspektrum im Bereich des Erbrechts finden Sie hier.