Arbeitsrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit Fokus auf die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für die mittlere und höhere Managementebene. Dieses oft von starken Interessensgegensätzen geprägte Rechtsgebiet ist uns aus unserer anwaltlichen Praxis sowohl aus Arbeitsgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht vertraut.
Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz
Insbesondere verfügen wir über eine Spezialisierung auf das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz sowie das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und vertreten Sie dahingehend auch gerne vor dem Arbeits- und Sozialgerichten sowie den Behörden, Landesverwaltungsgerichten und dem VwGH.
Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit
Wir beraten Sie auch gerne rund um die Themen Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit, aber auch bei Fragen zum Kinderbetreuungsgeld oder Familienzeitbonus („Papamonat“).
Kollektivvertragsrecht
Wir verfügen auch über umfangreiches Know-How und jahrelange Erfahrung im Bereich des Kollektivvertragsrechts. Wir bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine spezialisierte Beratung und Vertretung, insbesondere in Bezug auf den SWÖ-Kollektivvertrag, den BABE-Kollektivvertrag oder den Universitäten-Kollektivvertrag.
Öffentliches Dienstrecht
Wir verfügen auch über hohe Expertise im Bereich des öffentlichen Dienstrechts und des Arbeitsrechts ausgegliederter Unternehmen des Bundes, von Ländern und Gemeinden.
Arbeitsrechtliche Aspekte des Sportrechts
Aus unserem engen Bezug zum Arbeitsrecht hat sich eine Spezialisierung für die arbeitsrechtlichen Aspekte des Sportrechts und letztendlich für das Sportrecht selbst entwickelt, worunter wir ein besonderes Verständnis für die mannigfachen rechtlichen Beziehungen zwischen Sportlern, Sportvereinen und –verbänden und Sponsoren verstehen.
Unser Leistungsspektrum
Wir beraten Sie gerne umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei folgenden Themen:
- bei der Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen aller Art,
- bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite,
- bei der Durchführung von Kündigungsanfechtungs- sowie Entlassungsprozessen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite,
- in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts mit besonderer Spezialisierung auf das Arbeitszeitrecht und die Themen Mutterschutz, Väterkarenz und Elternteilzeit.