Neue EuGH-Urteile zur Geldwäscherichtlinie

Der EuGH hat sich zuletzt in zwei vielbeachteten Verfahren mit der Geldwäscherichtlinie auseinandergesetzt.
Dabei hat er einerseits den öffentlichen Zugang zu Registern über wirtschaftliche Eigentümer für unzulässig erklärt. Der EuGH hat dies damit begründet, dass die zugrundeliegende Bestimmung aus der Geldwäscherichtlinie gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz verstößt (C-37/20 und C-601/20).
Andererseits hat sich der EuGH mit der Anwendung von (verstärkten) Sorgfaltspflichten beschäftigt und dabei auch Aussagen zum vieldiskutierten "KYCC"-Thema gemacht (C-562/20).
Wir haben beide Entscheidungen für Sie im folgenden Beitrag kompakt zusammengefasst.