
Der Oberste Gerichtshof entschied zuletzt (2 Ob 155/16g vom 14.12.2017, hier abrufbar), welches Recht beim Kauf von Waren von einem internationalen Versandhändler zur Anwendung kommt.
Die Kernaussage des OGH
Eine Rechtswahl in AGB ist zwar grundsätzlich zuläsig. Demnach ist is es möglich, die Anwendung des Rechts zu vereinbaren, in dem das Unternehmen ansässig ist. Die Rechtswahl darf aber nicht dazu führen, dass in Österreich ansässigen Verbrauchern der Schutz zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts entzogen wird. Eine Rechtswahlklausel, die keinen Hinweis auf den ergänzenden Schutz durch Anwendung der zwingenden Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts enthält, beurteilte der OGH daher als nichtig.