Aktuelle Judikatur zum Familienzeitbonus
Nach einer von PFR-Anwältin Mag. Katharina Hantig-Gröbl erstrittenen höchstgerichtlichen Entscheidung ist für die Gewährung des Familienzeitbonus keine exakte („taggenaue“) Deckung von Bezugsdauer und Freistellung erforderlich.
Die Erwerbstätigkeit muss nicht „unmittelbar“ (taggenau) nach Bezugsende bzw Ende der Familienzeit (wieder) ausgeübt werden, um Anspruch auf Familienzeitbonus zu haben.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu dieser für Eltern erfreulichen Entscheidung!