"Beraten statt Strafen" und weitere Neuerungen im Verwaltungsstrafrecht
Am 11. Juli 2018 hat der Nationalrat ein umfangreiches Gesetzespaket (hier der Link dazu) beschlossen, das Verwaltungsstrafverfahren effizienter, transparenter und bürgernäher gestalten soll. Positiv hervorzuheben sind vor allem der neue Ansatz „Beraten statt strafen“ und die Stärkung der Unschuldsvermutung. Die Neuerungen treten am 1.1.2019 in Kraft.
In diesem Beitrag fassen wir für Sie die Änderungen kompakt zusammen.