FMA Auskunftsbescheid bzw. Pre-Clearing-Verfahren
Ab 3. Jänner 2018 besteht die Möglichkeit, bei der FMA verbindliche Auskunftsbescheide zu aufsichtsrechtlichen Fragen zu beantragen. Dies soll die Transparenz des aufsichtsbehördlichen Vorgehens und die Rechtssicherheit im Finanzmarktrecht stärken. Wann ein FMA Auskunftsbescheid erlangt werden kann und was bei der Antragstellung zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.