Unzulässige Klauseln in Bank-AGB
In einer aktuellen Entscheidung vom 24.9.2015, 9 Ob 26/15 m, hat der OGH etliche AGB-Klauseln eines Kreditinstituts für unwirksam erklärt, weil sie teilweise gegen Bestimmungen des ZaDiG verstoßen, zum Teil intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG sowie gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB sind. Dabei ging es um ein Verbandsverfahren der Arbeiterkammer gegen die BAWAG. Der wohl prominenteste Aspekt ist das vom OGH ausgesprochene Verbot, für die Kartensperre ein Entgelt zu verlangen. In der umfangreichen Entscheidung hat der OGH insbesondere zu folgenden Themen Stellung bezogen: