Basel III-Anforderungen an Banken
28. 2. 2013 - Bernd Fletzberger, Partner von PFR Rechtsanwälte, nimmt in der heutigen Presse zu den Verschärfungen Stellung, die Banken mit der Basel III-Umsetzung erwarten. Den gesamten Artikel finden Sie hier.
28. 2. 2013 - Bernd Fletzberger, Partner von PFR Rechtsanwälte, nimmt in der heutigen Presse zu den Verschärfungen Stellung, die Banken mit der Basel III-Umsetzung erwarten. Den gesamten Artikel finden Sie hier.
Wenn ein Verbraucher im Rahmen einer „Versteigerung“ auf eBay einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer schließt, kann er nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, er kann binnen sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Frist beginnt mit dem Einlangen der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung zu laufen. Sie verlängert sich auf drei Monate, wenn der Unternehmer bestimmte Informationspflichten, insbesondere in Bezug auf das Bestehen des Rücktrittsrechts, nicht erfüllt hat.
Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher auf eBay bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Pkw „ersteigert“, dann aber die Übernahme des Fahrzeugs wegen angeblicher Mängel verweigert. Sein unverzüglich erklärter Rücktritt war nach § 5e KSchG wirksam, ohne dass zu prüfen gewesen wäre, ob das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft war. Aus diesem Grund wies der Oberste Gerichtshof die Klage des Händlers auf Zahlung des Kaufpreises ab.
OGH vom 15.1.2013, 4 Ob 204/12x
19. 2. 2013 - Bei der Basel III-Diskussion stehen meist die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften (LCR, NSFR) sowie die Leverage Ratio im Blickpunkt. Weniger bekannt sind die zu erwartenden Neuerungen im Bereich Corporate Governance. Diese möchten wir Ihnen in der Folge kurz - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - näher bringen.
Fit & Proper-Anforderungen
Die erste wesentliche Änderung betrifft die persönlichen und fachlichen Anforderungen an Bank-Aufsichtsräte. Derzeit verlangt das BWG nur vom Vorsitzenden „größerer“ Kreditinstitute eine angemessene persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Künftig müssen jedoch alle Aufsichtsratsmitglieder ‚fit & proper’ sein. Dies wird für sämtliche Banken, unabhängig von Größe und Rechtsform, gelten. Damit sollen die notwendigen Qualifikationen im Aufsichtsrat aller Kreditinstitute sichergestellt werden. Ob in Zukunft jeder neue Aufsichtsrat ein Fit & Proper-Gespräch bei der FMA absolvieren muss, ist noch nicht klar. Im Vordergrund steht jedenfalls die kollektive Absicherung der fachlichen Kompetenz des Aufsichtsrates.
25. 1. 2013 - Seit 1. Jänner 2013 gilt ein strengeres Korruptionsstrafrecht. Es wurde beispielsweise der Begriff "Amtsträger" ausgeweitet. Beim "Anfüttern" wurde eine ausdrückliche Strafbarkeitsschwelle im Gesetz verankert.
Das Bundesministerium für Justiz hat nun eine Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 veröffentlicht. Darin werden die Grundbegriffe des neuen Korruptionsstrafrechts kurz und prägnant, auch anhand von Beispielen, dargestellt. Die Fibel bietet für die Praxis eine gute Orientierung und steht der Öffentlichkeit unter folgendem Downloadlink zur Verfügung (hier klicken).
Die Darstellungen geben die Rechtsansicht des Justizministeriums wieder. Diese sind jedoch für die unabhängigen Gerichte nicht bindend. Wenn Sie tiefergehende Fragen zum neuen Korruptionsstrafrecht haben, etwa zur Erstellung interner Compliance-Richtlinien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger und Dr. Thomas Fritzsche
15. 1. 2013 -- Unsere Kanzlei-Website erstrahlt in neuem Glanz. Damit starten wir auch ein neues Service, unseren Kanzlei-Newsletter, mit dem wir anlassbezogen wichtige juristische Neuigkeiten und Kanzleinews via E-mail in Ihr Postfach liefern wollen. Anmelden können Sie sich hier.
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