Corporate INTL Global Awards 2014

Corporate INTL Awards 2014

PFR Rechtsanwälte freut sich über zwei Auszeichnungen bei den Corporate INTL Global Awards 2014:

  • Unser Partner Bernd Fletzberger wurde als Financial Services Sector Lawyer of the Year in Austria ausgezeichnet.
  • PFR wurde als Contract Law Firm of the Year in Austria geehrt.

Corporate INTL ist eine weltweit führende Online- und Printdatenbank zum Auffinden von spezialisierten Rechtsberatern für Unternehmen und Privatpersonen.

PSD II - Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie

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Am 24. 7. 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie („PSD II“) veröffentlicht.

Auffällig und zentral ist der von der Kommission vorgeschlagene Umbau des Anwendungsbereichs der Zahlungsdiensterichtlinie. Sie will sogenannte „dritte Zahlungsdienstleister“, die Kunden Zahlungsauslösedienste anbieten, in den Anwendungsbereich der Richtlinie einschließen. Dabei handelt es sich z.B. um Unternehmen, die zwischen einem Händler und der Bank eines Käufers stehen und eine Softwarebrücke zwischen der Händlerwebsite und der Online Banking-Plattform des Kunden schaffen, um Überweisungen über das Internet auszulösen. Diese Dienstleister sollen künftig wie alle anderen Zahlungsinstitute über eine entsprechende Konzession verfügen müssen. Dies soll auch für Kontoinformationsdienstleister gelten.

Außerdem sollen die Ausnahmebestimmungen der Richtlinie eingeschränkt werden. So wird etwa der Ausnahmetatbestand des begrenzten Netzes an Waren oder Händlern (closed loop) restriktiver definiert.  Dienstleister, die die Aufnahme einer closed loop planen, sollen diese künftig vorab der FMA anzeigen und einen Antrag auf Anerkennung als begrenztes Netz stellen, wenn innerhalb von 12 Monaten im Monatsdurchschnitt mehr als 1 Mio € Transaktionsvolumen abgewickelt wird.

Auch die Ausnahmebestimmung für digitale Inhalte, von der vor allem der Telekom-Sektor profitiert, wird neu und einschränkend definiert. Die Ausnahme soll künftig nur noch für Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste gelten, die Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Inhalte als Nebendienstleistungen erbringen. Außerdem solle eine Betragsgrenze eingezogen werden: übersteigt der Wert eines einzelnen Zahlungsvorgangs 50 € und der kumulative Wert der Zahlungsvorgänge innerhalb eines Rechnungsmonats 200 €, soll die "Klingeltonausnahme" nicht mehr gelten.

Im Ergebnis will die Kommission den Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie beträchtlich ausweiten und die Ausnahmebestimmungen einschränken. Derzeit außerhalb des Anwendungsbereichs der PSD liegende Geschäftsmodelle sollten rechtzeitig kritisch hinterfragt und re-evaluiert werden. Es bleibt indes unklar, ob der Vorschlag tatsächlich in der vorliegenden Form beschlossen wird.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Bernd Fletzberger

Fluglärm: OGH bestätigt Haftung für Unterlassung einer UVP

Gute Nachricht für alle Fluglärm-Betroffenen / Interessenten der von unserer Kanzlei vorbereiteten Sammelklage:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat unserer Revision im Musterverfahren Folge gegeben und ausgesprochen, dass die Rechtsträger (Bund, Land NÖ) für Wertminderungen von Liegenschaften oder Gesundheitsschäden haften, die nachweislich aus der Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten des Flughafens Wien Schwechat resultieren.

Wenn der Amtshaftungsanspruch aus der unterlassenen UVP mehrerer aufeinander folgender Ausbauprojekte (hier: Ausbau des Flughafens Wien) abgeleitet wird, ist nach Ansicht des OGH außerdem von wiederholten schädigenden Handlungen auszugehen, weshalb gesonderte Verjährungsfristen ab dem jeweiligen Bekanntwerden eines Schadens laufen. Aus diesem Grund wurde auch die vom Erstgericht seinerzeit gefällte Entscheidung im Musterprozess, wonach die dort geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt seien, nun zur Gänze aufgehoben.

Die Pressemitteilung des OGH selbst finden Sie unter diesem Link.

Vortrag Dr. Fletzberger zu Fremdwährungskrediten

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20. 5. 2013 - Dr. Bernd Fletzberger trägt am 23. Mai bei ARS gemeinsam mit Priv-Doz. Dr. Alexander Schopper, Dr. Roman Thunshirn und Mag. Roland Salomon von der FMA zu aktuellen Problemen bei Fremdwährungskrediten vor. Beleuchtet wird die Zulässigkeit von Zwangs)konvertierungen, Liquiditätsaufschlägen und Überwälzung von erhöhten Refinanzierungskosten, Nachbesicherungen, Änderungen beim Tilgungsträgerm Fälligstellungen bzw. vorzeitige Kündigungen sowie Fragen des Mitverschuldens von Kreditnehmern. Weiters wird die virulente Verjährungsproblematik bei Fremdwährungskrediten erörtert.

Anmeldung hier.

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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