Ehe- und Familienrecht
Wir beraten Sie umfassend bei sämtlichen Fragen betreffend Scheidung, Partnerschafts-, Ehe- und Familienrecht. Unsere Leistungen enthalten unter anderem
- die Erstellung von Ehe- bzw. Partnerschaftsverträgen,
- die Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen,
- die Vertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren,
- die Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren,
- die Vertretung in gerichtlichen Kontaktrechtsverfahren (früher Besuchsrechtsverfahren genannt),
- die Geltendmachung von Kindesunterhalt (früher Alimente genannt) und Ehegattenunterhalt, und
- die Aufteilung des ehelichen Vermögens.