
Der Nationalrat hat kürzlich eine heftig umstrittene Änderung des Arbeitszeitgesetzes (hier direkt zum Gesetzestext) – Stichwort 12-Stunden-Tag bzw. 12 Stunden Tag – beschlossen. Durch eine Abänderung des Entwurfs in letzter Minute tritt das Gesetz bereits mit 1.9.2018 in Kraft.
Die beschlossene Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten auf 12 bzw. 60 Stunden macht künftig mehr Überstunden möglich. Gleichzeitig wurde bei der Gleitzeit die zulässige Normalarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden angehoben.
Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf bestehende und künftige Betriebsvereinbarungen? Was bedeutet das für die Auslegung und Gestaltung bestehender und künftiger Arbeitsverträge? Ändert sich etwas bei der Bezahlung von Überstunden? Welche Maßnahmen müssen Betriebe ergreifen, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nützen?
Hier geben wir Ihnen einen prägnanten Überblick, was sich mit der Einführung des 12-Stunden-Tags ändert. Sie erfahren auch, worauf Arbeitgeber achten sollten und wie wir Sie dabei unterstützen können.