Finanzmarkt-Themen im neuen Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne

austrian parliament building

Am 2.1.2020 wurde nach ca. 100-tägigen Verhandlungen das Regierungsübereinkommen zwischen der ÖVP und den Grünen präsentiert. Nachdem die Grünen Delegierten dem Übereinkommen und den vorgeschlagenen Grünen Regierungsmitgliedern zugestimmt haben, wurde die Regierung am 7.1.2020 angelobt. Die Grünen gehören damit erstmals in Österreich einer Bundesregierung an.

Eines der bemerkenswertesten und ambitioniertesten Ziele des Regierungsprogramms ist, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Das ist noch ein Stück ehrgeiziger als die Pläne der EU, die bisher 2050 als Datum nennt. Und es bedeutet weitreichende Veränderungen in vielen Lebensbereichen, die in diesem Programm skizziert werden. Vieles scheint noch unklar, insbesondere, wie realistisch das ist und wie das konkret finanziert werden kann.

Wir haben hier für Sie zusammengefasst, was das Regierungsprogramm zum Thema Finanzmärkte sagt:

Umsetzung 5. Geldwäscherichtlinie

 umsetzung 5 geldwaescherichtlinie

In Österreich wurde die 5. Geldwäscherichtlinie mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 umgesetzt (HIER der Gesetzestext dazu). Die Kundmachung dieses Sammelgesetzes erfolgte am 23. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 62/2019). Die Bestimmungen traten großteils am 10. Jänner 2020 in Kraft.

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die Änderungen, die die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie mit sich bringt.

EuGH - warum Airbnb nicht mit Uber vergleichbar ist?

eugh airbnb uber

Ein äußerst spannendes Urteil erließ der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2019, in der Rechtssache C-390/18 (Airbnb). Das Urteil in Sachen Airbnb, das für Aufsehen sorgte, seine Auswirkungen auf die Praxis und die Reaktionen darauf stellen wir Ihnen hier kurz vor.

EBA Leitlinien zum Management von IKT und Sicherheitsrisiken

eba guidelines ict security risk management

Am 28. November veröffentlichte die europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) ihre endgültigen Leitlinien für das Management von IKT und Sicherheitsrisiken ("EBA Guidelines on ICT and Security Risk Management"). Sie legen Anforderungen an Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleister zur Minderung und zum Management ihrer Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Sicherheitsrisiken fest. Das Ziel ist klar: im gesamten Binnenmarkt soll ein einheitlicher und solider Ansatz gewährleistet werden.

Die neuen Leitlinien werden am 30. Juni 2020 in Kraft treten.

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