Entzug der Bankkonzession und vorläufiger Rechtsschutz
Am 7. Februar 2020 fasste das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine auf den ersten Blick wenig spektakuläre Entscheidung in Bezug auf die Anglo Austrian AAB Bank AG (AAB Bank). Sie verfügte darin (hier der Text der Entscheidung im Wortlaut), dass ein zuvor ergangener Beschluss, mit dem die Europäische Zentralbank (EZB) der AAB Bank die Bankkonzession entzogen hatte, sofort wirksam ist.
Das bedeutet, dass der Beschluss bereits vollzogen werden kann, bevor gerichtlich entschieden ist, ob die Konzession von der EZB zu Recht entzogen wurde. Konkret darf die Bank daher ab sofort kein Neubankgeschäft mehr abschließen.
Wir erklären Ihnen hier, worum es in der Sache geht, wie das EuG diese Entscheidung begründete und warum die Entscheidung für die Praxis wichtig ist.