VfGH zu COVID-19 Gesetzen und Verordnungen

 

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 14. Juli 2020 einige wegweisende Entscheidungen über Beschwerden getroffen, die sich gegen Gesetze bzw. Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen richten. Die Entscheidungen wurden gestern veröffentlicht.

Hiere finden Sie die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

Corona und Fristen

 

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Österreich stellen sich auch in Gerichts- und Verwaltungsverfahren viele Fragen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Hemmung bestimmter Fristen nun gesetzlich angeordnet wurde.

Am 20. März 2020 hat das Parlament ein weiteres Sammelgesetz mit dem Titel "2. COVID-Gesetz" beschlossen, das nämlich auch Regeln zur Unterbrechung von Fristen enthält. Das Gesetz ist am 22. März 2020 in Kraft getreten. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft. Im Zuge des 4. COVID-19 Gesetzes wurden einige Änderungen iZm Fristen (insb. im Verwaltungsverfahren, Zivilverfahren und Strafverfahren) vorgenommen.

Hier finden Sie einen Überblick (Stand: 8. April 2020) zu Corona und der beschlossenen Unterbrechung von Fristen:

Corona und Freistellung von Risikogruppen

 

Mit dem am 4. April 2020 beschlossenen 3. COVID-19-Gesetz wurden unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die schon länger angekündigte Freistellung von Risikogruppen beschlossen.

Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Infos zur geplanten Freistellung für Risikogruppen:

Corona-Update zum Arbeitsrecht

 

Mit den am vergangenen Wochenende (3. / 4. April 2020) beschlossenen COVID-Gesetzespaketen, den jüngsten Anpassungen bei der Kurzarbeit und dem angekündigten Fahrplan für eine Lockerung der derzeit geltenden COVID-19-Beschränkungen sind eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragen und Änderungen verbunden.

Hier fassen wir diese Neuerungen kompakt für Sie zusammen:

Corona-Kurzarbeit - die wichtigsten Infos

corona kurzarbeit

Hier finden Sie alle Infos (Stand 7. April 2020) zur neuen Regelung der Corona-Kurzarbeit in Österreich. Am 15. März 2020 hat der Gesetzgeber eine deutliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Kurzarbeit beschlossen.

Seither haben die Sozialpartner und das AMS die Mustervereinbarungen und Richtlinien mehrfach geändert.

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