Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Österreich stellen sich auch in Gerichts- und Verwaltungsverfahren viele Fragen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Hemmung bestimmter Fristen nun gesetzlich angeordnet wurde.
Am 20. März 2020 hat das Parlament ein weiteres Sammelgesetz mit dem Titel "2. COVID-Gesetz" beschlossen, das nämlich auch Regeln zur Unterbrechung von Fristen enthält. Das Gesetz ist am 22. März 2020 in Kraft getreten. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft. Im Zuge des 4. COVID-19 Gesetzes wurden einige Änderungen iZm Fristen (insb. im Verwaltungsverfahren, Zivilverfahren und Strafverfahren) vorgenommen.
Hier finden Sie einen Überblick (Stand: 8. April 2020) zu Corona und der beschlossenen Unterbrechung von Fristen: