Digital Operational Resilience Act (DORA) bringt neue Spielregeln

 

Finanzunternehmen haben in den letzten Jahren ihre Digitalisierung stark vorangetrieben, insbesondere wegen der Pandemie. Mit der steigenden Abhängigkeit von IT-Systemen ist der Finanzsektor zu einem attraktiven Ziel für Cyberangriffe geworden. Dies wurde zuletzt durch den Ukrainekrieg deutlich. Die Stärkung der IT-Sicherheit von Finanzunternehmen wie Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen gerät dadurch zunehmend im Fokus der Aufsichtsbehörden.

Um den wachsenden Gefahren zu begegnen, haben der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über den Digital Operational Resilience Act (DORA) erzielt, die voraussichtlich noch im November 2022 förmlich beschlossen wird.

DORA legt für Unternehmen im Finanzsektor und Drittanbieter einheitliche Anforderungen an die digitale Betriebsstabilität und Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen fest. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wesentlichen DORA-Anforderungen kompakt zusammengefasst.

PSD3 am Horizont - was ist zu erwarten?

 

Die Überarbeitung der 2015 in Kraft getretenen PSD2 (Richtlinie 2366/2015/EU) wird schon von vielen Marktteilnehmern mit Spannung erwartet. Eine Anpassung des rechtlichen Regimes erscheint notwendig und sinnvoll, um den Veränderungen des Zahlungsverkehrsmarktes und neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Diese wurden nicht zuletzt durch die Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle ausgelöst. Nunmehr liegt eine ausführliche EBA-Stellungnahme vor, die eindrucksvoll aufzeigt, in welche Richtung die PSD3-Reise gehen könnte.

Dieser Beitrag stellt die wichtigsten PSD3-Vorschläge der EBA vor und erklärt ihre potentiellen Auswirkungen.

Vorläufige Einigung über die MiCA: Das Krypto-Regelwerk im Überblick

 

Sie suchen nach einer kompakten Zusammenfassung der MiCA-Regelungen sowie Informationen zum aktuellen Stand, dem Anwendungsbereich, der neuen Klassifizierung von Kryptowerten sowie den künftigen Anforderungen für Krypto Asset-Provider? Suchen Sie nicht weiter - in diesem Deep Dive haben wir alle relevanten Infos für Sie zusammengefasst.

Die politische Einigung für eine EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCA“) ist Ende Juni 2022 erfolgt. Umso wichtiger ist es, sich jetzt mit den bevorstehenden beträchtlichen Änderungen auseinanderzusetzen.

Aktualisierte FMA-Rundschreiben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

 

Am 23. Februar 2022 hat die FMA ihre aktualisierten Rundschreiben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen alle vier Rundschreiben, also jenes zu den Sorgfaltspflichten, zur Risikoanalyse, zur internen Organisation und zu den Meldepflichten.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Einführung eines Know-Your-Customer’s-Customer-Prinzips (KYCC) bei der Einholung von Informationen zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie der Mittelherkunftsprüfung.
  • Neue Anforderung zur Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen, um Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
  • Klarstellungen zur Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers bei Private-Equity-Fonds.
  • Klarstellung der Sorgfaltspflichten in Hinblick auf das Compliance-Package.
  • Adaptierung der Rundschreiben um die Sorgfaltspflichten, die von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen einzuhalten sind.
  • Anpassung des Rundschreibens Risikoanalyse an die aktuelle nationale Risikoanalyse.

In diesem Beitrag haben wir alle wesentlichen Neuerungen kompakt für Sie zusammengefasst.

Neue Besteuerung von Kryptowährungen seit 1. März 2022

 

Am 1. März 2022 ist für Kryptowährungen ein neues Steuerregime in Kraft getreten. Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen nun einem besonderen Steuersatz von 27,5 %, der unabhängig von der Behaltedauer zur Anwendung gelangt. Im Gegenzug wird der Tausch von Kryptowährungen untereinander steuerfrei und es ist auch ein weitgehender Verlustausgleich vorgesehen.

Inländische Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen ab 1. Januar 2024 die KESt für ihre Kunden einbehalten und an das Finanzamt abführen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Änderungen kompakt zusammengefasst.

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