Corona und Muster für Sonderbetreuungszeit

Auch wenn die Zuwachsraten bei den Neuinfektionen zuletzt gesunken sind: Schulen und Kindergärten werden wohl auch nach Ostern noch eine Weile eingeschränkt laufen. Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie damit umgehen sollen, wenn Beschäftigte Betreuungspflichten haben.
Hier finden Sie (Stand 3. April 2020) Infos, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber diesbezüglich vorgesehen hat. Und ein praktisches MUSTERFORMULAR.