Corona und Wohnungsmiete
Der Nationalrat hat am 3. April 2020 mit dem 4. COVID-19-Gesetz mehrere Erleichterungen für Mieter von Wohnungen beschlossen.
Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung dieser Maßnahmen, unter anderem einen vorübergehenden Kündigungsausschluss und ein Aufschub von Mietzinszahlungen: