Finanzmarktrechtsexpertin Miriam Broucek ist neue Rechtsanwältin bei PFR

 

PFR verstärkt sich im Finanzmarktrecht. Mit Rechtsanwältin Miriam Broucek stößt eine versierte Expertin zu unserem Team. Sie ist auf Wertpapier- und Bankaufsichtsrecht sowie Digital Finance spezialisiert.

Die gebürtige Tirolerin mit langjähriger Erfahrung berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Finanzmarktrechtes, insbesondere Wertpapier- und Bankaufsichtsrecht, Fondsrecht, Aspekte der Geldwäscheprävention und der Compliance. Darüber hinaus verfügt sie über tiefgreifendes Know-how zur Digitalisierung im Finanzwesen und beschäftigt sich intensiv mit innovativen Geschäftsmodellen und Technologien, insbesondere Kryptowerten und Blockchain-Themen.

Miriam Broucek (39) ist seit April 2019 als Rechtsanwältin zugelassen und war vor ihrer Tätigkeit bei uns als Rechtsanwaltsanwärterin und Rechtsanwältin in einer renommierten international tätigen Kanzlei in Wien tätig.

Ihre juristische Laufbahn startete sie in der Finanzmarktaufsichtsbehörde, wo sie sich ein umfassendes Verständnis des Finanzmarktrechtes und des österreichischen Finanzmarktes aneignen konnte. Nach Ablegen der Rechtsanwaltsprüfung im Jahr 2018 verbrachte sie mehrere Monate in der Rechtsabteilung einer internationalen Investmentbank in Frankfurt. Zu ihren Kompetenzthemen trägt sie regelmäßig vor und publiziert.

„Wir freuen uns außerordentlich, Miriam als Rechtsanwältin bei uns zu begrüßen. Mit Ihrer hervorragenden Expertise im Finanzmarktrecht können wir unsere Mandanten aus dem Finanz- und IT-Sektor künftig noch umfassender in allen Bereichen des Finanzmarktrechts beraten,“ freut sich PFR-Partner Bernd Fletzberger über den Neuzugang.

Webinar Rücktrittsrechte Fernabsatz Finanzdienstleistungen

 

Am 11. November trägt RA Dr. Fletzberger für die WKO zum Thema „Rücktrittsrechte im Onlinevertrieb“ (bzw „Rücktrittsrechte beim Fernabsatz von Finanzprodukten“) vor. Mehr Informationen dazu finden Sie HIER.

Der Umstieg auf Onlinevertrieb bzw. Fernabsatz ist in den aktuellen COVID-19-Zeiten, in denen persönliche Kontakte stark eingeschränkt sind, für Finanzdienstleister von immenser praktischer Bedeutung geworden. Diese bringen jedoch zusätzliche Informations- und Rücktrittsrechte für Verbraucher mit sich, die einige rechtliche Tücken bereithalten. Dieses Webinar gibt Ihnen einen Überblick, was Sie beachten müssen.

Wann liegt überhaupt ein Fernabsatzgeschäft vor? Für welche Dienstleistungen gilt welches Rücktrittsregime? Welche Belehrungspflichten hat man als Anbieter hinsichtlich der Rücktrittsrechte? Wie kann der Verbraucher das Rücktrittsrecht ausüben? Welche Rücktrittsfristen gelten? Welche Konsequenzen hat ein Rücktritt? Sind verbundene Verträge (z.B. bei Abschluss eines Kredit- und eines Versicherungsvertrages) auch betroffen? Welche Sanktionen drohen, wenn man nicht richtig über die Rücktrittsrechte informiert? Wann gilt  Rücktrittsrecht nicht? Was gilt, wenn (teilweise) bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist Leistungen erbracht werden?

Im Webinar erhalten Sie unter anderem Antworten auf diese Fragen und Anwaltstipps für die unternehmerische Praxis.

Download-Unterlagen zum Webinar:

Corona und Miete - was ist jetzt zu tun?

 

+++ UPDATE +++ Die Coronakrise sorgt auch bei Mietern und Vermietern für Aufregung: Muss man überhaupt noch Miete zahlen? Wie wirken sich die COVID-Maßnahmengesetze auf meinen Mietvertrag aus? Wie verhalte ich mich als Mieter oder Vermieter richtig?

Wir haben die wichtigsten mietrechtlichen Fragen und Antworten in der Corona Krise für Sie hier zusammengefasst:

Regulatory Sandbox für Fintechs

 regulatory sandbox

Der österreichische Nationalrat hat am 7. Juli 2020 eine Novelle zum Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einrichtung einer sogenannten "Regulatory Sandbox" bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor.

Hier finden Sie alle aktuellen Infos zum Thema Regulatory Sandbox.

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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