Regulatory Sandbox für Fintechs

 regulatory sandbox

Der österreichische Nationalrat hat am 7. Juli 2020 eine Novelle zum Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einrichtung einer sogenannten "Regulatory Sandbox" bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor.

Hier finden Sie alle aktuellen Infos zum Thema Regulatory Sandbox.

Was ist eine "Regulatory Sandbox"?

Eine Regulatory Sandbox ist ein Aufsichtskonzept, das den Test innovativer Geschäftsmodelle im Bereich des Finanzmarkts ermöglichen soll, dies im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und der Standort Österreich gestärkt werden.

Die Regulatory Sandbox soll Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen offenstehen, die möglicherweise regulierte Finanzdienstleistungen erbringen. Zusätzlich soll damit auch der Aufsichtsbehörde ein besserer Einblick in laufende technologische Entwicklungen ermöglicht werden.

Ab wann gibt es die Regulatory Sandbox in Österreich?

Eine Aufnahme in die Regulatory Sandbox der FMA ist ab 1. September 2020 möglich. Die Teilnahme dazu ist bei der FMA zu beantragen. Bei der Entscheidung zur Aufnahme wird die FMA von einem beim Bundesministerium für Finanzen eingerichteten ehrenamtlichen Beirat unterstützt.

Die Teilnahme ist auf höchstens zwei Jahre befristet. Sie darf zu keiner Herabsetzung regulatorischer bzw. aufsichtsrechtlicher Anforderungen führen. Die Idee ist, dass bei einem erfolgreichen Test das Unternehmen die Sandbox verlässt, in die reguläre Aufsicht wechselt und durch seine innovative Tätigkeit die Aufsichtslandschaft bereichert.

Wer kann die Aufnahme in die Regulatory Sandbox beantragen?

Die Regulatroy Sandbox steht Unternehmen offen, die Finanzdienstleistungen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen.

Es muss sich also um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung der FMA oder einer Registrierung bedarf. Auch bereits konzessionierte Unternehmen können in die Sandbox aufgenommen werden, wenn sie ein neues, in Entwicklung befindliches Geschäftsmodell testen wollen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass beaufsichtigte Unternehmen einen Antrag gemeinsam mit Unternehmen stellen, deren Geschäftsmodelle keiner Berechtigung der FMA bedürfen ("Fintech Partnerships"). Dafür ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen den beiden Unternehmen vorzulegen, der gewährleistet, dass es in der Sandbox-Phase zu keiner einseitigen Kündigung kommt.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox?

Damit Aussicht auf Aufnahme in die Regulatory Sandbox besteht, muss der Antragsteller der FMA folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • Das Geschäftsmodell muss neu und innovativ sein, auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) basieren und sich noch in Entwicklung befinden. Das bedeutet, dass das jeweilige Geschäft vor Eintritt in die Sandbox noch nicht betrieben werden darf. Das gilt nicht, wenn der Antrag von einem bereits von der FMA regulierten Unternehmen gestellt wird. Wichtig ist für die Praxis, dass der IKT-Begriff nach den Erläuterungen technologieneutral und weit auszulegen ist.
  • Darüber hinaus muss das Geschäftsmodell auf Grund eines erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen. Kann das Geschäftsodell nicht nachweisen, dass es der Öffentlichkeit einen Nutzen bringt, kann es laut den Erläuterungen nicht an der Sandbox teilnehmen. Geschäftsmodelle, die negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den kollektiven Verbraucherschutz haben können, sind ebenso nicht geeignet.
  • Das Geschäftsmodell muss bereits testreif sein und es muss zudem zu erwarten sein, dass seine Marktreife durch die Aufnahme in die Sanbox beschleunigt wird.
  • Schließlich muss davon auszugehen sein, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Teilnahme an der Regulatory Sandbox abgeklärt werden können. Geschäftsmodelle, die von der FMA bereits gestattet oder beauskunftet wurden oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen, etwa weil dafür eine Gewerbeberechtigung ausreicht, können nicht an der Sandbox teilnehmen.

Alle zur Beurteilung der vorgenannten Kriterien erforderlichen Unterlagen, insbesondere Geschäftspläne und anderweitige Nachweise, sind der FMA zu übermitteln. Die Testreife ist begründet zu bestätigen. Das Vorliegen eines volkswirtschaftlichen Interesses ist gesondert zu begründen.

Welche Phasen hat die Sandbox?

Die Sandbox läuft in vier Phasen ab (Details dazu finden Sie hier):

  • Phase 1: Zulassung
  • Phase 2: Pre-Support
  • Phase 3: eigentliche Test-Phase
  • Phase 4: Final Report & Exit

Wo finden Sie weitere Information zur Regulatory Sandbox in Österreich?

Hier finden Sie die Informationen der FMA zur Regluatory Sandbox: https://www.fma.gv.at/kontaktstelle-fintech-sandbox/fma-sandbox/

Wo gibt es bisher schon Regulatory Sandboxes in Europa?

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben 2018 einen umfangreichen Report über regulatorische Sandboxen im EWR veröffentlicht. Demnach bestehen bereits Sandboxen in folgenden Ländern: Großbritannien, Holland, Dänemark, Litauen und Polen. Norwegen plante im Herbst 2018 ebenfalls die Einführung einer eigenen Sandbox, ebenso Spanien und Ungarn.

Was können wir für Sie tun?

Mit unserem umfassenden Know-how im Bereich des Finanzmarktrechts können wir Sie kompetent bei der Antragstellung zur Teilnahme an der Regulatory Sandbox an die FMA unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ansprechperson: Dr. Bernd Fletzberger

Adresse

  • 1010 Wien,
    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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