Gute Nachrichten für Nutzer von Billigflügen

Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass eine Fluglinie den Rückflug eines Billigtickets nicht wegen des Versäumens bloß des Hinflugs für ungültig erklären darf.

Ein Wiener hatte mit seiner Familie bei Iberia sehr günstig die Flüge Wien–Madrid–Wien gebucht. Den Hinflug traten er und seine Familie nicht an. Unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde deshalb sein Rückflugticket annulliert. Er musste daraufhin die Strecke Madrid–Wien neu buchen. Zwar konnte er diesen Flug am selben Tag und in sogar in derselben Maschine wie anfangs gebucht bestreiten. Er musste jedoch deutlich draufzahlen.

Das Handelsgericht Wien hat diese Vorgehensweise für ungültig erklärt, weil sie den Kunden gröblich benachteiligt und damit gegen die guten Sitten verstößt. Künftig dürfen Fluglinien zwar weiterhin billige Lockpreise anbieten. Sie müssen diese aber allen Kunden in gleicher Weise zur Verfügung stellen. Darauf, ob der erste Flug in Anspruch genommen wurde, darf es nicht mehr ankommen.

Airlines, die gegen die neue Rechtsprechung verstoßen, droht zudem eine Verurteilung zu einer pauschalen Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung. Diese beträgt bei einem zu Unrecht annullierten Flug von mehr als 1500km 400 Euro pro Person.

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