FMA Fit & Proper-Test
In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Vorgaben zur fachlichen Eignung von Geschäftsleitern von Banken, Zahlungsinstituten Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen stetig verschärft. Zudem gelten die Fit & Proper-Bestimmungen auch für Aufsichtsräte von beaufsichtigten Unternehmen.
Alle betroffenen Personen müssen über Kenntnisse der für dieses Unternehmen geltenden aufsichtsbehördlichen Regelungen verfügen, um die Gesamtverantwortung in der Geschäftsleitung bzw. die Verantwortung als Aufsichtsratsvorsitzender ausreichend wahrnehmen zu können. Zur Überprüfung der theoretischen Kenntnisse wird im Anschluss an die Anzeige der Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ein Termin für einen Fit & Proper-Test mit Fragen zu Aufsichtsthemen und -normen sowie zu unternehmensbezogenen Themen vereinbart.