Wertpapierrecht

Die Regeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen - wie die Anlageberatung, die Portfolioverwaltung und die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzdienstleistungen - wurden zuletzt beträchtlich geändert. Die wesentlichste Rechtsgrundlage ist die MiFID II, mit der einerseits bestehende Regulierungen wie die Organisationsvorschriften überarbeitet wurden, andererseits aber auch völlig neue Vorschriften eingefügt wurden. MiFID II verändert die Geschäftsprozesse und -praktiken aller Erbringer von Wertpapierdienstleistungen.

Unsere Leistungen

Wir beraten Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleister bei allen Fragen des Wertpapierrechts. Wir unterstüzen Sie insbesondere bei der Umsetzung der MiFID II sowie bei Einzelfragen. Wir bieten auch maßgeschneiderte Schulungen zum Wertpapieraufsichts- und Kapitalmarktrecht an, insbesondere bereiten wir Sie professionell auf etwaige FMA Fit & Proper Tests vor.

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