Geldwäscheprävention bzw. Geldwäsche-Compliance

Wir unterstützen Sie, die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten (Geldwäsche-Compliance). Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählten bereits Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Lebensversicherungen, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Zahlungsinstitute, Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) und Leasingunternehmen. Ebenso beraten wir Versicherungsvermittler, Immobilienmakler und andere Gewerbetreibende bei der Umsetzung der Geldwäschevorschriften.

Unsere Leistungen

Unsere Beratung umfasst ein breites Spektrum:

  • Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung von unternehmensinternen Risikoanalysen, Geldwäschehandbüchern, Unternehmensprozessen und -verfahren
  • Überprüfung und Erstellung von Formularen (etwa zur Eröffnung von Geschäftsbeziehungen)
  • Erstellung und Aktualisierung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiter
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Workshops zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere für Geldwäschebeauftragte
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Vorbereitung auf sowie Betreuung während und nach behördlichen Vor-Ort-Prüfungen, etwa der FMA, insbesondere in Verwaltungsstrafverfahren
  • Beratung bezüglich Einzelfragen zu Geldwäschevorschriften
  • Beratung beim Design von Produkten und Vertriebskanälen, insbesondere Online-Vertrieb unter Berücksichtigung der Geldwäschebestimmungen
  • Beratung bei der Prüfung und Dokumentation von Geldwäsche-Verdachtsfällen
  • Monitoring aktueller Entwicklungen und Erstellung von Vorschlägen zur notwendigen Aktualisierung unternehmensinterner Systeme, Verfahren und Arbeitsanweisungen
  • Umfassende Analyse der unternehmensinternen Strukturen, Systeme, Verfahren und Dokumentation zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wir unterstützen Sie auch bei sämtlichen Fragen zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), etwa zu folgenden Themen:

  • Unterstützung bei der Feststellung, Überprüfung und Dokumentation der wirtschaftlichen Eigentümer,
  • Erst- und Folgemeldungen, insbesondere der jährlich erforderlichen Meldungen,
  • Beseitigung eines Vermerks für Rechtsträger,
  • Antrag für wirtschaftliche Eigentümer auf Einschränkung der Einsicht sowie
  • Beantwortung individueller Fragen zum WiEReG.

Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Verpflichtungen nach dem WiEReG mit Antworten zu allen wesentlichen Fragen.

Unsere Expertise

Unser Partner Dr. Bernd Fletzberger blickt auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Geldwäsche-Compliance zurück. Er berät seit Jahren Finanzinstute bei der Einhaltung der Geldwäschevorschriften. Als früherer Mitarbeiter der FMA und aus langjähriger Beratungstätigkeit weiß er auch, worauf die Aufsichtsbehörden besonders achten.

Publikationen

Dr. Fletzberger ist Autor zahlreicher Publikationen zum Finanzmarktrecht, insbesondere zur Geldwäscheprävention:

geldwaeschepraevention fletzbergerGeldwäscheprävention (2017)

In diesem Buch zur Geldwäscheprävention hat Dr. Bernd Fletzberger einen Beitrag zu "Geldwäscheprävention bei neuen Zahlungsmethoden" beigetragen.

 

gewoKommentar zur Gewerbeordnung (2015)

Dr. Bernd Fletzberger hat in diesem umfassenden Kommentar zur Gewerbeordnung die Geldwäschevorschriften für Gewerbetreibende eingehend aufgearbeitet.

 

geldwaesche praevention wohlschlaegl aschberger 2009 coverHandbuch Geldwäsche-Prävention (2009)

In diesem Praxishandbuch stellt Dr. Bernd Fletzberger die Geldwäschebestimmungen für Versicherungen umfassend dar und gibt praktische Tipps für Lebensversicherer.

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