Neue Besteuerung von Kryptowährungen seit 1. März 2022

 

Am 1. März 2022 ist für Kryptowährungen ein neues Steuerregime in Kraft getreten. Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen nun einem besonderen Steuersatz von 27,5 %, der unabhängig von der Behaltedauer zur Anwendung gelangt. Im Gegenzug wird der Tausch von Kryptowährungen untereinander steuerfrei und es ist auch ein weitgehender Verlustausgleich vorgesehen.

Inländische Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen ab 1. Januar 2024 die KESt für ihre Kunden einbehalten und an das Finanzamt abführen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Änderungen kompakt zusammengefasst.

Ukrainekonflikt - mögliche Konsequenen eines SWIFT-Ausschlusses

 

Ukrainekonflikt – Welche Konsequenzen hätte ein Ausschluss Russlands vom SWIFT-Netzwerk?

Im aktuellen Ukrainekonflikt wird die Forderung, Russland als Sanktion gegen ihren Angriff auf die Ukraine von SWIFT auszuschließen, immer lauter. Doch welche Konsequenzen hätte ein solcher Ausschluss konkret und was würde er bedeuten?

Neufassung FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken

 

Die FMA arbeitet derzeit an einer Neufassung der Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken. Zum Konsultationsentwurf der FMA vom 22. Dezember 2021 konnte bis zum 14. Februar 2022 Stellung genommen werden. Da die derzeit noch gültigen Mindeststandards aus dem Jahr 2005 datieren und somit weder Basel II noch Basel III berücksichtigen, wird die Neufassung mit Spannung erwartet.

Hier haben wir die wichtigsten Änderungen der Mindeststandards, die voraussichtlich bald kommen werden, für Sie zusammengefasst:

Non Fungible Tokens (NFT) – Rechtliche Fragen beim Verkauf und Kauf

 

Non Fungible Tokens (NFTs) haben in den letzten Monaten durch den Verkauf von Kunstwerken zu rekordträchtigen Preisen (Stichwort Beeples „Everydays“ um USD 69 Millionen) große Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

In Österreich werden sie vermehrt als Marketinginstrument eingesetzt. So hat die Bäckerei Ströck am Faschingsdienstag 30 Stück limitierter Krapfen-NFTs verlost. Ein weiteres Beispiel ist der am 3.3.2022 erfolgte Launch einer NFT-Kollektion mit Motiven von Fußball-Nationalspielern durch den ÖFB.

Selbstverständlich kann man NFT-Krapfen nicht essen und auch die NFT-Fußballbilder lassen sich nicht ohne weiteres in ein Sammelalbum kleben. Daher stellt sich die Frage, was NFTs so wertvoll macht.

Dieser Beitrag versucht darauf eine Antwort zu geben und erklärt rechtliche Fragen, die beim Verkauf oder Kauf von NFTs zu beachten sind.

Mag. Sanijel Ficulovic neuer Rechtsanwalt bei PFR

Wir gratulieren Sanijel Ficulovic zur Angelobung als Rechtsanwalt! Mit seiner Eintragung verstärkt PFR das Banking & Finance Team rund um Partner Bernd Fletzberger.

Sanijel Ficulovic besitzt langjährige Erfahrung bei der Lösung von regulatorischen Fragestellungen im Banken-, E-Geld- und Zahlungsdiensterecht. Bei PFR spezialisierte sich Sanijel Ficulovic auf die aufsichtsrechtliche Betreuung von neuen Geschäftsmodellen, der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen, Geldwäsche-Compliance sowie der Unterstützung von Finanzdienstleistern bei der Abwehr von Verwaltungsstrafen. Darüber hinaus liegt sein Fokus auf innovative Geschäftsmodelle und Technologien, insbesondere mit Bezug zu Kryptowerten und Blockchain.

Sanijel Ficulovic (31) ist bereits seit 2018 integraler Bestandteil des Banking & Finance Teams von PFR. Er ist seit Januar 2022 als Rechtsanwalt zugelassen und war vor seiner Tätigkeit bei uns als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten international tätigen Wirtschaftskanzlei in Wien tätig. Sanijel Ficulovic betont: „In meiner Zeit bei PFR habe ich fachlich und menschlich viel über die optimale Betreuung von Mandanten gelernt und konnte von der breiten Aufstellung der Kanzlei stark profitieren. Ich freue mich und bin stolz, meine Tätigkeit in diesem hervorragenden Team als Rechtsanwalt fortsetzen zu dürfen.“

„Wir freuen uns außerordentlich, Sanijel als Rechtsanwalt bei uns zu begrüßen. Mit seinem Aufstieg zum Rechtsanwalt setzt PFR sein Wachstum fort und kann Mandanten aus dem Finanzsektor künftig noch umfassender in allen Bereichen des Finanzmarktrechts beraten,“ freut sich PFR-Partner Bernd Fletzberger über die Eintragung.

 

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    Nibelungengasse 11/4

Kontakt

  • +43 1 877 04 54
  • office(a)pfr.at

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